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Club Listenhunde

 

Club für Kampfhunde in Nürnberg?

Seht bitte auch auf meine Vereinsseite www.hundezone.de unter der Rubrik „Kampfhunde“

 

Ich habe es einfach Club genannt, genau so gut kann man von einer Interessengemeinschaft reden oder auch einen anderen Namen erfinden. Es ist nicht wichtig wie wir oder Sie es nennen, sondern ob es jemandem hilft.

Vorab eine deutliche Erklärung!

Für uns gibt es keine Kampfhunde!

Kynologisch gibt es auch keine Rasse, Art oder Gattung, die Kampfhunde heißt. Historisch gesehen gab es einmal Kampfhunde in verschiedenen Kulturen. Dies waren Hunde, die mit in den Krieg zogen; diese haben aber mit der heute benutzten Bezeichnung nichts zu tun. Es gab und gibt in moderneren Zeiten auch Hunde, die für Hundekämpfe gezüchtet und erzogen werden. Diese Hunde sind bedauernswerte Geschöpfe, diese Hundebesitzer sind Kriminelle, die sehr hart bestraft werden sollten wenn sie erwischt werden.Bordeaux Doggen

 

Die heutige Bezeichnung „Kampfhunde“ ist im Grunde eine Bezeichnung von Politikern und Medien um etwas Gefährliches auszudrücken, Angst zu schüren und Gesetze gegen Hunde durchzubringen. Genau so ist es auch bei Gesetzen gegen Terrorismus oder andere Dinge. Es wird Angst geschürt und diese über Medien verbreitet, die solche Sachen gerne aufgreifen, weil es sich gut verkaufen lässt.

 

Dies wird immer so gemacht wenn man Gesetze gegen etwas haben will.

 

Es gibt immer nur - egal ob Mensch oder Tier - Einzelfälle, wobei bei einem Tier der Begriff „böse“ ganz gestrichen werden muss. Es gibt keine bösen Tiere.

 

Zurück zu unseren „Kampfhunden“. Man hat sie in verschiedenen Bundesländern kategorisiert und nennt Sie Listenhunde. Da gibt es die ganz „Supergefährlichen“ wie Pitt Bull, American Staffordshire, Tosa Inu, es gibt noch die weniger gefährlichen wie Rottweiler, Bordeaux Dogge, Cane Corso usw.. Ich will sie nicht alle aufzählen. Seltsam ist jedoch und zeigt den ganzen Unsinn dieser Aufteilungen, dass ein Hund in einem Bundesland als gefährlich gilt, im anderen nicht. So geht das durcheinander, jeder hat ein paar eigene Hundeverordnungen und mit kynologischer Wissenschaft hat keine der Verordnungen etwas zu tun. Rassen sind willkürlich ausgesucht. Dies ist blanker Unsinn.

 

 

Nürnberg, Fürth, Erlangen und seine Kampfhunde

Ob wir die Hundeverordnung hier nun gut oder schlecht oder teilweise dumm finden ist irrelevant. Es gibt sie und man muss sich per Gesetz daran halten, sonst bekommt man richtige Schwierigkeiten.

 

Wir wollen und werden auch keinen unterstützen, der absichtlich Verordnungen umgehen will. Wir sehen uns als Hilfe für diejenigen, die aus Angst, Unwissenheit oder anderen entschuldbaren Gründen bisher gegen diese Gesetze verstoßen haben. Wir wollen helfen deren Hunde zu „legalisieren“, durch richtige steuerliche Anmeldung, Gutachten und Negativzeugnis. Wir sind auch behilflich bei der richtigen Versicherung und bei dem Training zur Vorbereitung auf den Wesenstest. Wir schauen uns Ihren Hund auch vorher unverbindlich an und sagen Ihnen, ob er den Wesenstest ohne weiteres Training bestehen kann.

 

Ich habe im Lauf der Jahre in Nürnberg und Umgebung viele Hundbesitzer mit Listenhunden kennen gelernt, die sich aus Dummheit, Unerfahrenheit oder Geldmangel nicht an die gesetzlichen Anforderungen gehalten haben. Ich möchte einige Gründe hier aufzählen:

 

Hundeanschaffung ohne zu wissen was man sich ins Haus geholt hat, später stellt sich dann heraus, dass es ein Mischling aus „Kampfhunden“ ist. Dann hat man Angst vor erhöhter Hundesteuer, vor dem Wesenstest usw. und meldet ihn einfach falsch an, z.B. als Boxermischling. Wird man dann erwischt, gilt es als Steuerhinterziehung.

 

Staffordshire-BullterrierDer Besitzer weiß, er hat einen Listenhund, durch falsche Erziehung hat er Angst den Wesenstest nicht zu bestehen. Ich hatte schon Hundebesitzer vor mir, die aus Angst vor dem Wesenstest jahrelang das Risiko der Strafe auf sich genommen haben, bevor sie zu mir kamen um den Hund von mir trainieren zu lassen. Diese Besitzer waren oft sehr erstaunt, wenn ich sie ohne Training nach Hause schickte und sagte, dass der Hund ohne mein Training den Test ohne weiteres besteht. Diese Besitzer hatten einfach die falsche Vorstellung vom Wesenstest.

 

Viele sind erstaunlicherweise der Annahme, dass ein „Kampfhund Liste 2“ immer der erhöhten Hundesteuer unterliegt und haben deshalb ihren Hund nicht angemeldet.

 

Manche bringen das Geld für den Wesenstest und das Negativzeugnis nicht zusammen. Davon abgesehen, dass diese Besitzer sich den Hund nicht leisten können, muss man ihnen trotzdem helfen, aus dem gesetzlichen Abseits hervorzukommen und sie vielleicht dazu zu bewegen, den Hund auf Dauer in fähigere Hände abzugeben, auch finanziell fähiger.

 

Sehr häufig habe ich aber Besitzer getroffen, die von Hunderziehung einfach keine Ahnung haben, oftmals sehr junge Leute, die einen solchen Hund auch ein bisschen haben um ihre eigenen kleinen Komplexe zu verbergen und Ängste zu verdecken. Dies ist ja nicht immer etwas schlechtes. Diese jungen Leute möchte ich jetzt hier nicht verurteilen, sie brauchen Hilfe bei ihrer Hundeerziehung, damit sie das Gutachten machen können und der Hund „legalisiert“ wird.

 

Wir sehen es als eine soziale Verantwortung von unserer Seite, diesen Menschen und Hunden zu helfen. Dadurch werden die Hunde gesetzlich erfasst, können auch richtig versichert werden, dass, wenn etwas passiert, auch die Opfer nicht leer ausgehen und der junge oder fast noch jugendliche Hundehalter durch straf- und zivilrechtliche Ansprüche schon in diesem Alter in den existenziellen Ruin getrieben wird. Da verlieren Opfer und Täter gleichermaßen. Ich habe einige junge Leute kennen gelernt, die durch Beißerei ihres Hundes für die nächsten Jahre richtig verschuldet sind.

 

Der Hund leidet natürlich auch darunter durch Abgabe ins Tierheim und eventueller Tötung.

 

Genau an diesen Punkten wollen wir mit unserer Hilfe ansetzen. Bitte, wenn Ihr einen „Illegalen Kampfhund“ habt, ruft uns an. Wir sind auf jeden Falle diskret und werden - egal was ist - keine Anzeige veranlassen. Wir werden versuchen Euch zu helfen, solche Probleme auf legale Art aus der Welt zu schaffen, bevor Euch die Probleme total über den Kopf wachsen und Ihr wegen eines Hundes einen Teil Eurer Zukunft aufs Spiel setzt.

 

Ein weiterer Punkt an dem wir mit unserer Hilfe ansetzen, ist die verordnete Leinenpflicht bei Kampfhunden.

Leinenpflicht ist ein heikles Thema.

Meiner persönlich Meinung nach ist es tierschutzrelevant, wenn ein Hund den Rest seines Lebens an der Leine verbringen muss, keine artgerechte Bewegung hat, keine Sozialkontakte, außer Alanovielleicht einigen wenigen gegengeschlechtlichen an der Leine. Dies wird meist auf Dauer schief gehen. Über die Jahre ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Hund einmal entwischt, oder was noch häufiger vorkommt, dass andere Hunde im Freilauf sich nähern und vielleicht angreifen. Dadurch muss man seinen eigenen Hund mit Leinenzwang notgedrungen freilassen. Dies ist aber schon ein Vergehen. Den Freilauf hat man aber nie geübt, jetzt ist der Hund fast immer außerhalb jeder Kontrolle seines Besitzers. Dies kann für die Umwelt schlechte Konsequenzen haben.

 

Hunde mit Leinenzwang müssen wenn möglich so trainiert werden, dass irgendwann der Leinzwang aufgehoben werden kann. In einer Reihe von Fällen ist dies durch intensive Erziehung möglich. Dadurch bekommt der Hund wieder artgerechten Auslauf und der Besitzer besseren Kontakt zu seinem Hund. Durch gutes Freilauftraining hat der Hund eine höhere Chance zur Sozialisierung.

 

Dieses Freilauftraining ist allerdings auch wichtig für Besitzer von Hunden, bei denen der Leinenzwang wahrscheinlich nie aufgehoben wird. Arbeiten ohne Leine im Freilauf stärkt die Bindung und die Kontrolle, was auch dem Verhalten an der Leine förderlich ist und der Hund auch an der Leine leichter zu kontrollieren ist. Sollte der Hund in den Jahren es wirklich mal schaffen wegzulaufen, hat der Besitzer viel größere Einflussmöglichkeiten, wenn regelmäßig geübt wurde. Dies ist ein wichtiger und hoher Sicherheitsfaktor für die Umwelt.

 

Aus diesen Gründen sollten, wenn Leinen- und Maulkorbpflicht erteilt werden auch Halter und Hund zu einer speziellen Schulung von amtlicher Seite aus angehalten werden. Dies erhöht die Sicherheit für die Umwelt und erhöht in Zukunft auch die Vorsicht und den Einfluss des Hundehalters. In manchen Fällen hat der Hund dann das Glück, wieder von der Leine befreit zu werden. Diese Hürde muss für Hund und Halter hoch gelegt werden, denn es geht um Sicherheit der Allgemeinheit, aber die Anforderungen müssen realistisch zu schaffen sein.

 

Club Listenhunde
Seminar für Wesenstest

 

Ein Hund, dessen Leinepflicht aufgehoben wurde, sollte auch nach einem bestimmten Zeitraum (nach 1 Jahr und nach 3 Jahren) einer kurzen Nachprüfung unterzogen werden um sicher zu gehen, dass der Besitzer konstant mit dem Hund arbeitet.

 

Ruft uns an, wenn Ihr mit den legalen Formalitäten und gesetzlichen Auflagen oder mit dem Training für Euren Hund, Schwierigkeiten habt.

 

Ihr findet von nun an regelmäßig Berichte und Artikel auf meiner Vereinsseite www.hundezone.de unter der Rubrik am linken Rand „Kampfhunde“.