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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. AGB Teil 1, Hundetraining
    1. Der teilnehmende Hund muss versichert, geimpft und regelmäßig entwurmt sein.
    2. Kranke Hunde oder läufige Hündinnen dürfen nicht am Training (ausgenommen Einzeltraining bei läufigen Hündinnen) teilnehmen.
    3. Bei Spaziergängen sind die Anweisungen des Personals unbedingt zu befolgen.
    4. Die gesamten Kursgebühren sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
    5. MZT Hundeerziehung behält sich vor den Unterricht abzubrechen, wenn die Mitarbeit des Hundhalters zu bezweifeln ist. Die Kursgebühr wird dann anteilig zurück bezahlt.
    6. Bricht der Teilnehmer den Unterricht unbegründet oder aus unwichtigem Grund ab besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
    7. MZT Hundeerziehung behält sich vor, in dringenden Fällen Termine zu ändern oder einen anderen qualifizierten Trainer zur Verfügung zu stellen.
    8. Teilnehmer haften für alle von ihrem Hund verursachten Schäden und befreien MZT Hundeerziehung und deren Mitarbeiter von allen eigenen Ansprüchen und von Ansprüchen Dritter. Dies bezieht sich auf Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Teilnahme an allen Trainingseinheiten und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. MZT Hundeerziehung und deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
    9. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich im Trainingsvertrag deutlich fixiert sein.
    10. Für den Trainingserfolg wird keine Garantie gegeben. Eine Garantie ist möglich, muss dann aber im Trainingsvertrag schriftlich festgehalten werden.
    11. Für alle hier nicht genannten rechtliche Möglichkeiten gelten die Gesetze und Regelungen des BGB.
  2. AGB Teil 2, Seminare:
    1. Der teilnehmende Hund muss versichert, geimpft und regelmäßig entwurmt sein.
    2. Kranke Hunde oder läufige Hündinnen dürfen nicht am Seminar teilnehmen.
    3. Leistungsbeschreibung: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich über das jeweilige Angebot im Internet auf der Seite des Veranstalters und aus den Angaben der Teilnahmebestätigung. MZT Hundeerziehung behält sich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen Änderungen der Seminarbedingungen zu erklären und darüber den Teilnehmer vorher zu informieren. In diesem Fall hat der Seminarteilnehmer das Recht zum Rücktritt bei voller Erstattung der bezahlten Teilnahmegebühr.
    4. Die Seminargebühr ist mit verbindlicher Anmeldung fällig. Die Plätze werden in Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben.
    5. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung mit Leistungsbeschreibung.
    6. Eine Rückerstattung bei Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt bis 4 Wochen vor dem Termin zu 70%, bis 2 Wochen vor dem Termin zu 50%, bei Stornierung unter 2 Wochen vor dem Termin erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
    7. Sollte ein Seminar wegen zu geringer Beteiligung nicht stattfinden, wird der gesamte Betrag innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet. Bei Ausfall der Kursleitung ist ein Rücktritt des Veranstalters jederzeit möglich und die Kursgebühr wird zurückerstattet.
    8. MZT Hundeerziehung behält sich vor, Anmeldungen von Teilnehmern nicht anzunehmen ohne dass dafür Gründe benannt werden müssen. Teilnehmer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält. Insbesondere wenn er das Ziel der Veranstaltung gefährdet oder andere Teilnehmer stört.
    9. Teilnehmer haften für alle von ihrem Hund verursachten Schäden und befreien MZT Hundeerziehung und deren Mitarbeiter und Referenten von allen eigenen Ansprüchen und von Ansprüchen Dritter. Dies bezieht sich auf Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
    10. Mitwirkungspflicht: Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber MZT Hundeerziehung schriftlich zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
    11. Der Teilnehmer kann eventuelle Ansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B Hotelinhaber) geltend machen. MZT Hundeerziehung haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.
    12. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder wenn der Vertrag eine Lücke enthält, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als für vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
    13. Gerichtsstand ist Nürnberg